Viele meiner minderjährigen PatientInnen werden von Erwachsenen begleitet. Wenn wir dann miteinander ins Gespräch kommen, stoße ich immer wieder auf ein Missverständnis. Die Begleitpersonen glauben, dass sie selbst zu alt seien und eine Behandlung ihrer eigenen Fehlstellungen gar nicht mehr möglich sei. Sie sind überzeugt, eine Fehlstellung lasse sich nur im Wachstumsalter beheben.
Zahnregulierung bis ins hohe Alter
Das stimmt sicher nicht. Zähne und Kiefer lassen sich auch bei Erwachsenen richten, fast genauso wie bei Kindern und Jugendlichen. Wir können Zahnfehlstellungen bis zu einem Alter von 70 oder 80 Jahren behandeln – vorausgesetzt die Zähne sind gesund. Unsere älteste Patientin war 80 Jahre, als sie sich entschloss, alles einmal richtig schön machen zu lassen. Sie hatte allerdings auch ihr Leben lang Wert auf gute Zahnpflege gelegt und entsprechend gesunde und gepflegte Zähne.
Kieferregulierung besser im Wachstumsalter
Schwieriger ist es bei den Kieferregulierungen. Die lassen sich tatsächlich am besten im Wachstumsalter durchführen. Aber auch hier gibt es Möglichkeiten für Ältere. Wir nutzen dann die Tatsache, dass sich die Zähne jederzeit gut bewegen lassen und stellen sie so ein, als wäre der Kiefer korrekt. Manchmal wird dafür die gesamte Zahnreihe mit sogenannten festsitzenden Klasse II– oder ähnlichen Geräten, auch bekannt als Herbstscharniere, auf dem entsprechenden Kiefer verschoben. Ein Vorgang, den Experten Distalisation nennen. Die Zahnreihe schiebt sich dann allmählich zu den gegenüberliegenden Zähnen, zum Beispiel die untere Zahnreihe komplett nach vorne, wenn der Abstand zu den oberen Zähnen zuvor sehr groß war und diese zu weit überstanden. Das funktioniert natürlich auch umgekehrt. Diese Form der Behandlung ist bis zu einem gewissen Grad der Fehlstellung möglich. Davon unabhängig ist das Regulieren durch die Entfernung von Zähnen. Diese große Veränderung schafft Platz im Kiefer, sodass die Zähne einfacher und schneller verschoben werden können und wir ein sehr schönes Ergebnis erreichen. Sie kann jederzeit durchgeführt werden.
Chirurgische Kieferregulierung
Eine weitere Möglichkeit ist die Operation der Kiefer. Sie kommt in Frage, wenn der Patient wirklich eine ausgeprägte Fehlstellung hat und unter dem Gesicht, dem Profil, dem Aussehen allgemein leidet. Meist besteht dann der Eindruck, dass alles nicht wirklich zusammenpasst. Den Eingriff nehmen Kieferorthopäden, die darauf spezialisiert sind, vor – manchmal zusammen mit plastischen Chirurgen. Der Eingriff geht mit einem Krankenhausaufenthalt von wenigen Tagen bis zu einer Woche einher. Das hängt von den Änderungswünschen und der OP-Technik ab. Auch dabei bleibt die Zahnspange in der Regel wichtiger Bestandteil der Behandlung. Sie wird sowohl vor, als auch während und nach der Operation getragen, um sicherzustellen, dass die Zähne dauerhaft perfekt zueinanderstehen. Insgesamt wird die Zahnspange etwa 12 bis 18 Monate getragen. Nach etwa der Hälfte bis zu einem Drittel der Zeit findet dann die Operation statt. Danach erfolgt die weitere Feineinstellung.
Das Aussehen verändert sich
Grundsätzlich gilt: Wer sich für das Verschieben seiner Zähne entscheidet, muss mit einer geringen Veränderung des Gesichts rechnen. Am Ende sehen die Zähne super aus, das Profil ist weitgehend so geblieben wie es vorher war. Das kann der Patient als positiv, aber auch als unangenehm bis nicht akzeptabel ansehen. Ist eine solche weitgehende Veränderung explizit erwünscht, dann empfehle ich eine Kombinationstherapie aus Kieferorthopädie und Kieferchirurgie.
HINWEIS: Dieser Blog dient ausschliesslich der Patienteninformation, um aktuell gängige kieferorthopädische Behandlungen und Konzepte verständlich zu machen. Es ist kein Ort, um alternative Behandlungsmöglichkeiten online zu diskutieren. Er ist ebensowenig dafür erstellt, in Kommentaren beschriebene Fälle zu diagnostizieren, zu bewerten oder Behandlungspläne für Leser auszuwählen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass es bei Zehntausenden von Lesern jeden Monat leider nicht möglich ist, auf alle Fragen und Kommentare zu antworten. Bitte lies deshalb die Kommentare, die mit jedem Artikel verbunden sind. Oft werden wiederholt ähnliche Fragen gestellt, die an anderer Stelle bereits beantwortet wurden. Die hier veröffentlichten Meinungen und Informationen sind urheberrechtlich geschützt und können nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors und gegen eine zu vereinbarende Lizenzgebühr verwendet werden.