„Ist das wirklich nötig? Muss wirklich geröntgt werden?“ Erkennst Du Dich bei diesen Fragen wieder? Ich höre sie fast täglich und beantworte sie immer wieder gerne. Denn es ist richtig, dass Du Dich, beziehungsweise Dein Kind, vor schädlichen Strahlen schützen möchtest. Zunächst einmal sollte geklärt werden, wozu geröntgt wird.
Gründe für das Röntgen
Es gibt mehrere Gründe, warum geröntgt werden soll. Es kann zum Beispiel sinnvoll sein, nach einem Ersttermin den Entwicklungsstand der Zähne und Kiefer zu prüfen, um eine weitere Aussage zum günstigsten Behandlungszeitraum abgeben zu können. Vielleicht stellt sich auch die Frage, ob überhaupt alle Zähne vorhanden sind (denn das ist bei 2,5 Prozent der Bevölkerung nicht der Fall! Du glaubst, das ist selten? Das ist immerhin etwa jeder Vierzigste! Der Kieferorthopäde, bzw. die Zahnärztin, sieht so etwas also etwa ein bis zweimal pro Tag. Es kann sogar sein, dass zu viele Zähne da sind. Das kommt allerdings seltener vor. Für die Kieferorthopädin ist es wichtig, die Wurzeln der Zähne zu sehen und zu erkennen, ob der um den Zahn befindliche Knochen vollständig gesund ist. Das spielt gerade bei der Therapiewahl und der Risikoeinschätzung einer Behandlung von Erwachsenen oft eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus gibt es jede Menge fachlich guter Gründe zu röntgen.
Wie hoch ist die Strahlenbelastung?
Natürlich wird in einer auf Strahlenschutz bedachten Praxis abgefragt, ob ein Röntgenbild bereits an anderer Stelle (z. B. beim überweisenden Zahnarzt) angefertigt wurde und, falls dies der Fall ist, eine digitale Kopie angefordert. Sollte es sich um ein kieferorthopädisch unbrauchbares Bildformat handeln (wurden z. B. nur einzelne Zähne geröntgt und nicht der gesamte Kiefer) oder die Aufnahme ist vielleicht nicht mehr aktuell genug, wird schnell klar, dass dann doch ein Röntgenbild notwendig ist. Für Dich als PatientIn ist es wichtig zu erfahren, mit welcher Art Röntgengerät gearbeitet wird. Standard in modernen Praxen sind digitale Röntgengeräte. Diese verursachen in der Regel eine bis zu 80 Prozent verringerte Strahlenbelastung gegenüber älteren analogen Modellen. Damit liegt die Strahlenbelastung weit unter der Dosis, die Du zum Beispiel durch die so genannten terrestrischen, kosmischen und solaren Strahlungen während eines Langstreckenfluges aufnimmst. Hast Du schon einmal in Erwägung gezogen, wegen der Strahlenbelastung auf eine Flugreise in den Urlaub zu verzichten? Für Piloten und Stewardessen gehört die Strahlenbelastung zum Alltag und wird regelmäßig geprüft. Auch im sonstigen Vergleich ist die Belastung im zahnmedizinischen Bereich eher gering. Eine kleine Röntgenaufnahme entspricht nur einem Vierhundertstel der natürlichen Jahresstrahlenbelastung, so die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.
Röntgen ist gesetzlich geregelt
Wenn Dein Kieferorthopäde nun Röntgenaufnahmen Deines Gebisses anfertigt, ist dies nicht nur fachlich unabdingbar, sondern auch juristisch notwendig, da er sich sonst eines Behandlungsfehlers schuldig macht. Eine professionelle Planung kann nur auf Basis einer professionellen Diagnostik durchgeführt werden. Zahnärzte und Kieferorthopäden unterliegen strengen gesetzlichen Anforderungen. Sie dürfen nur röntgen, wenn ein konkreter Anlass gegeben ist. So kann zum Beispiel das Röntgenbild bei Entzündungen an der Wurzelspitze oder bei entzündlich bedingtem Knochenabbau zu einem klaren Befund führen.
Dagegen ist es sicherlich nicht sinnvoll, bei vier- oder fünfjährigen Kindern mit einem vollständigen Milchgebiss Röntgenbilder aus orthopädischen Gründen anzufertigen. Sind dagegen schon erste Milchzähne ausgefallen, sieht die Sache vielleicht anders aus. Hier kann es Gründe für das Röntgen geben: Lassen zum Beispiel die nachfolgenden Zähne auf sich warten? Oder ist zu wenig Platz für Nachfolger? Hast Du Bedenken, sprich unbedingt mit Deinem Kieferorthopäden darüber. Wir freuen uns immer, wenn unsere Patienten offen mit uns reden. Denn dann lernen wir sie besser verstehen und können uns besser um sie kümmern.
HINWEIS: Dieser Blog dient ausschliesslich der Patienteninformation, um aktuell gängige kieferorthopädische Behandlungen und Konzepte verständlich zu machen. Es ist kein Ort, um alternative Behandlungsmöglichkeiten online zu diskutieren. Er ist ebensowenig dafür erstellt, in Kommentaren beschriebene Fälle zu diagnostizieren, zu bewerten oder Behandlungspläne für Leser auszuwählen. Wir bitten um Verständnis dafür, dass es bei Zehntausenden von Lesern jeden Monat leider nicht möglich ist, auf alle Fragen und Kommentare zu antworten. Bitte lies deshalb die Kommentare, die mit jedem Artikel verbunden sind. Oft werden wiederholt ähnliche Fragen gestellt, die an anderer Stelle bereits beantwortet wurden. Die hier veröffentlichten Meinungen und Informationen sind urheberrechtlich geschützt und können nur mit schriftlicher Genehmigung des Autors und gegen eine zu vereinbarende Lizenzgebühr verwendet werden.