Du möchtest wissen, ob es sich bei Alignern um eine Art „Privatvergnügen“ handelt? Dann bist du nicht allein. Viele Menschen fragen sich, ob sie die Möglichkeit haben, sich im Rahmen der Behandlung von der Krankenkasse unterstützen zu lassen. Eine Antwort, die dich im ersten Schritt möglicherweise nicht zufriedenstellen wird, ist: Es kommt darauf an.
Um herauszufinden, ob beziehungsweise wieviel Unterstützung dir zusteht, ist es wichtig etwas genauer hinzuschauen.
Ein Detail, dass in diesem Zusammenhang eine besonders große Rolle spielt, ist die sogenannte kieferorthopädische Indikationsgruppe. Diese besteht aus fünf Kategorien, auf die im Folgenden etwas näher eingegangen wird.
Wenn bei dir eine KIG 1 festgestellt wird, leidest du unter einer leichten Fehlstellung. Dies bedeutet, dass du dich aus rein kosmetischen Gründen für die Behandlung entscheidest und diese eigentlich nicht nötig wäre. Daher erklärt es sich von selbst, dass die Krankenkasse hier nichts zahlt.
Auch eine KIG 2 ist kosmetisch bedingt. Möglicherweise leidest du darunter, dass deine Zähne nicht komplett gerade in Erscheinung treten. Dennoch gibt es keinen medizinischen Grund, hier einzugreifen. Daher musst du auch hier die Kosten, die für deine Aligner anfallen, selbst tragen.
Anders verhält es sich bei der KIG 3. Hier ist eine ausgeprägte Fehlstellung vorhanden, die medizinisch behandelt werden muss. Ob deine Krankenkasse eine entsprechende Zuzahlung übernimmt, ist vom individuellen Fall abhängig. Du solltest du dich in jedem Fall näher erkundigen.
Eine KIG 4 ist dringend behandlungsbedürftig. Die Kosten, die für die Behandlung der ausgeprägten Zahnfehlstellung anfallen, werden gegebenenfalls von der Kasse übernommen.
Bei einer KIG 5 handelt es sich um die ausgeprägteste Zahnfehlstellung. Sie muss unbedingt behandelt werden. Die Kosten werden eventuell von der Krankenkasse übernommen.
Solltest du über 18 Jahre alt sein und unter einer KIG 1 oder 2 leiden, musst du die Kosten für die Behandlung selbst tragen. Wenn du erwachsen bist und bei dir eine KIG 4 oder 5 festgestellt wird, springt die Krankenkasse jedoch häufig ein. In diesem Zusammenhang solltest du jedoch berücksichtigen, dass eine Therapie dieser Fehlstellungen häufig mit einem chirurgischen Eingriff verbunden ist. Aligner kommen im Rahmen der KIG 3 bis 5 jedoch an ihre Grenzen. Das bedeutet, dass es hier nötig ist, auf Alternativen, wie zum Beispiel eine feste Zahnspange, zurückzugreifen.
Kinder mit KIG 3 bis 5 profitieren in der Regel davon, dass die gesetzliche Krankenkasse 80% der Leistung bezahlt. Die restlichen 20% müssen von den Eltern als Eigenteil vorgestreckt werden. „Vorgestreckt“ bedeutet, dass der entsprechende Betrag nach dem Abschluss der erfolgreichen Behandlung zurückerstattet wird.
Bitte beachte in diesem Zusammenhang jedoch, dass es selbstverständlich Ausnahmen gibt. Daher solltest du dich immer bei deiner zuständigen Krankenkasse beziehungsweise bei deinem Kieferorthopäden erkundigen. Die hier angegebenen Details sind ausschließlich Richtwerte.
Die Kosten, die im Rahmen einer Aligner Behandlung veranschlagt werden, können das zur Verfügung stehende Familienbudget mitunter stark belasten.
Daher ist es durchaus legitim, sich zu fragen, inwieweit die gesetzliche Krankenkasse unterstützen kann. In diesem Beitrag verrate ich dir, bei welchem Zahnfehlstellungen genau das interessant wird und welche Regelungen für Kinder und Erwachsene gelten.